Reales Risiko korrekt einschätzen
Neue Vorgaben für Sicherheitsbeauftragte
10.06.2026Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung
Der Deutsche Bundestag hat neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte und damit für den Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft beschlossen. Danach richtet sich der Arbeitsschutz jetzt stärker nach den tatsächlichen Risiken im Betrieb und weniger nach festen Mitarbeiterzahlen. Bauunternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität, tragen aber zugleich mehr Verantwortung. Entscheidend ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, da falsche Einschätzungen zu höheren Haftungsrisiken führen können.
Individueller und komplexer
Trotz der höheren Pflichtgrenze für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, die nun bei 50 Beschäftigten liegt, werden solche Beauftragte auch in vielen kleineren Betrieben weiterhin notwendig sein, weil bestimmte Gefahrenpotenziale wie Arbeiten in der Höhe, schwere Maschinen oder wechselnde Baustellen vorhanden sind. Insgesamt macht die Reform den Arbeitsschutz individueller und gleichzeitig komplexer. Unternehmen können zwar organisatorisch entlastet werden, weil sich die Vorgaben besser auf die Bedingungen von Baustellen anpassen lassen. Gleichwohl bleiben sie weiterhin für sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich und müssen deshalb Gefährdungen korrekt bewerten.
Verantwortung beim Unternehmer
Sicherheitsbeauftragte sorgen für die Vermeidung von Unfällen, indem sie mögliche Gefahren identifizieren, die Mitarbeitenden darauf aufmerksam machen und die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen einfordern. Wie bisher stehen Sicherheitsbeauftragte aber auch weiterhin nicht in der Haftung bei Unfällen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz der Mitarbeitenden liegt immer beim Unternehmer oder einem von ihm benannten Bauleiter. Sie müssen eine detaillierte und fachlich fundierte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die bei einem Unfall auch der Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder sogar staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen standhält.
Optimistische Prognose
Ob sich die Vorhersage der Bundesregierung bewahrheitet, dass Betriebe durch die Entbürokratisierung bis zu 135 Millionen Euro jährlich an Verwaltungs- und Schulungskosten einsparen können und rund 123.000 bisherige Sicherheitsbeauftragte wegfallen, muss sich daher in der Praxis auf den Baustellen erst noch erweisen.