Eckpunkte fürs Gebäudemodernisierungsgesetz

Auf der „Bio-Treppe“ zum Klimaschutz

10.04.2026

Noch viele offene Fragen

Deutlich länger als ursprünglich angekündigt hat es gedauert, bis die Bundesregierung die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vorlegen konnte. Dafür soll nun alles ganz schnell gehen: Der Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf ist für Anfang April vorgesehen, in Kraft treten soll das GMG noch vor dem 1. Juli 2026. Während Öl- und Gaspreise aufgrund der internationalen Konflikte in die Höhe schießen, erlaubt die Bundesregierung den Einbau von fossil betriebenen Heizungen nun wieder unbefristet. Allerdings schreibt sie für neue Anlagen einen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor, der stufenweise erhöht werden soll.

Was ändert sich?

  • Der Kern des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes war die Pflicht, Neubauten mit einer Heizung zu betreiben, die sich zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern speist. Diese sogenannte 65-Prozent-Regel wird gestrichen. Auch die Austauschpflicht für alte Heizkessel innerhalb bestimmter Fristen entfällt komplett.
  • Beim Ersatz alter Heizungen gibt es künftig ebenfalls keine Verpflichtung nach der 65-Prozent-Regel mehr. Alle Heizungsarten von Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen über Biomasseheizungen bis zu Gas- und Ölheizungen dürfen unbefristet eingebaut werden – ohne Beratungspflicht.
  • Fossile Heizungen, die nach Inkrafttreten des GMG installiert werden, müssen mit einem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Diese wachsende Grüngas- oder Grünheizöl-Quote wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet. Lieferanten von Gas oder Öl werden verpflichtet, ab 2028 „bis zu einem Prozent“ solcher Stoffe beizumischen. 2029 sollen es dann mindestens 10 Prozent sein. Auf den klimafreundlichen Anteil wird kein CO2-Aufschlag erhoben.
  • Für Kommunen wird die verpflichtende Wärmeplanung vereinfacht. In Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern soll sich der Aufwand sogar „auf maximal 20 Prozent einer regulären Wärmeplanung“ reduzieren.

Was ändert sich nicht?

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 fortgesetzt werden. Damit werden auch klimafreundliche Heizungen wie etwa Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen mit derzeit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert. Über die zukünftigen Konditionen wollen sich die Koalitionspartner bis Sommer 2026 verständigen.

Was ist noch unklar?

  • Bisher nicht definiert sind die weiteren Stufen der Bio-Treppe nach 2029 bis zum angestrebten Endpunkt im Jahr 2040. Die Höhe der Treppenstufen in diesem Zeitraum wird erst später irgendwann festgelegt.
  • Unklar ist auch, woher die klimafreundlichen Brennstoffe in der benötigten Menge kommen sollen und welche Kosten sie verursachen. Versorger weisen darauf hin, dass sie derzeit deutlich teurer als fossile Brennstoffe und nur begrenzt verfügbar sind.
  • Ebenfalls noch vage sind die Aussagen der Bundesregierung zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Sie muss bis zum 28. Mai in nationales Recht umgesetzt werden und fordert von den Mitgliedstaaten unter anderem einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050. In einem gemeinsamen Papier der Regierungsfraktionen heißt es, man werde sich für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einsetzen. Außerdem wolle man „Spielräume bei der Umsetzung ausschöpfen“ und dabei „für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen“.
  • Die Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter sind ebenfalls noch kaum absehbar. Zwar heißt es in den Eckpunkten, dass Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden sollen. Wie das in der Praxis funktionieren kann, ist aber noch offen. Solange Vermieter steigende Brennstoff-Kosten weitgehend auf die Miete umlegen können, fehlt ein finanzieller Anreiz, in klimafreundliche Heizsysteme zu investieren.

Gebäudemodernisierung bleibt Trumpf

Angesichts der zahlreichen offenen Fragen dürften viele Betroffene ihre Investitionsentscheidungen in Sachen Heizung aufschieben, bis hier mehr Klarheit herrscht. Die geplanten Neuregelungen verschaffen zwar einen größeren Spielraum bei der Entscheidung für eine konkrete Heizungsart. Zugleich sind aber die finanziellen Auswirkungen gerade für fossile Heizungen auf eine längere Sicht kaum abzuschätzen.

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