Perspektiven für 2026

Geld und Turbo-Zündung

18.12.2025

Zeit für mehr Tempo

Es ist angerichtet. So könnte man die Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2026 in Sachen Wohnungsbau zusammenfassen. Zum Ende der Beratungen über den Etat sorgte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags sogar bei einigen Programmen noch für zusätzliche Mittel. Über insgesamt 7,7 Milliarden Euro für Ausgaben in diesem Bereich und weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro verfügt das Ministerium von Bundesbauministerin Verena Hubertz nun im kommenden Jahr, um den lange angekündigten Durchbruch beim Zuwachs dringend benötigten Wohnraums zu befördern.

Aus Haushalt und Sondervermögen

Das zur Verfügung gestellte Geld im Einzelplan 25 stammt nur zum Teil aus dem regulären Haushalt. Dabei handelt es sich vor allem um 4 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau (einschließlich des Programms „Junges Wohnen“). Eine weitere Milliarde soll in die Städtebauförderung fließen. Die übrigen Mittel stammen aus den Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie „Klima- und Transformationsfonds“.

Größte Einzelposition aus dieser Quelle sind 1,1 Milliarden Euro für das KfW-Programm klimafreundlicher Neubau (KFN). In diesem Programm stehen bis zu 800 Millionen Euro für die Förderung von Bauten nach dem EH55-Standard zur Verfügung. Die Bundesregierung hofft, damit einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau des sogenannten Bauüberhangs zu leisten, also bereits genehmigte, aber nicht realisierte Projekte aufs Gleis zu setzen.

KfW-Programme werden fortgesetzt

Auch die übrigen Förderprogramme, deren Mittel über die KfW-Bank ausgereicht werden, sind für 2026 mit frischem Geld ausgestattet worden. So stehen 600 Millionen Euro für das KfW-Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) bereit, 350 Millionen Euro für das KfW-Programm Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) und 250 Millionen Euro für das KfW-Programm Jung kauft Alt (JkA).

Geld

Neu gestartet und mit 300 Millionen Euro versehen wird ein KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“. Städte und Gemeinden können 333 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten sowie zusätzliche 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Anspruch nehmen. Zudem sind 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern und 75 Millionen Euro für Energetische Stadtsanierung vorhanden.

Mehr Tempo beim Gebäudetyp E gefordert

Eine Maßnahme, mit der Baukosten gesenkt und Verfahren beschleunigt werden sollen, ist die Einführung des Gebäudetyps E. Bei ihm können die Vertragsparteien vereinbaren, auf nicht sicherheitsrelevante Baustandards zu verzichten. Die Voraussetzungen hierfür, zu denen beispielsweise die Entwicklung eines rechtssicheren Gebäudetyp-E-Vertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch zählt, möchte das Bundesbauministerium bis Ende des kommenden Jahres schaffen.

Die Konferenz der Landesbauminister hat Ende November allerdings eine schnellere Umsetzung gefordert. Zudem verlangte die Bauministerkonferenz, den Bau-Turbo nun rasch zu zünden, indem weitere Erleichterungen für Umbauten und Aufstockungen an bestehenden Gebäuden umgesetzt und Vergaben vereinfacht und beschleunigt werden.

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