Windhund-Verfahren: Wir liefern die notwendigen Informationen
Das Rennen um KfW-55-Plus-Fördermittel beginnt
10.12.2025Fertige Planungen zu Häusern machen
Der Bund steigt wieder in die Förderung von Neubauten nach dem Effizienzhaus 55-Standard ein. Solche Gebäude, die mit 55 Prozent der Primärenergie eines definierten Referenzgebäudes auskommen, waren seit April 2022 aus der Förderung herausgefallen, weil der strengere Standard EH 40 durchgesetzt werden sollte. Das hatte allerdings dazu geführt, dass viele fertig geplante Bauvorhaben wegen der fehlenden Fördermittel nicht mehr umgesetzt wurden.

Bauüberhang soll kleiner werden
Um diesen sogenannten Bauüberhang, der mehr als 300.000 Wohnungen umfasst, abzubauen und Bauherren zu einer schnellen Realisierung zu bewegen, kehrt die Förderung von EH 55-Neubauten jetzt zurück. Vom 16. Dezember 2025 an können die entsprechenden Anträge auf zinsverbilligte Darlehen über die jeweilige Hausbank oder den Baufinanzierer bei der Förderbank KfW gestellt werden.
Etliche Voraussetzungen zu beachten
Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf solcher Gebäude. Investoren können ebenso zum Zug kommen wie Privatpersonen. Auch Nichtwohngebäude werden gefördert. Voraussetzungen sind allerdings, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung zwar bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegt, Lieferungs- oder Leistungsverträge beziehungsweise Kaufvereinbarungen dürfen hingegen erst nach dem 16. Dezember abgeschlossen werden. Mit dem Bau darf also noch nicht begonnen worden sein.
Nur für erneuerbare Wärmeerzeugung
Anders als bei früheren KfW 55-Förderungen ist außerdem eine vollständige Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern vorgeschrieben. Möglich sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse, fossile Energieträger wie Gas und Öl sind hingegen ausgeschlossen. Deshalb nennt die Bundesregierung die neue Förderung „EH55 Plus“.
Windhund-Verfahren – wenn weg, dann weg
Wie lange die Fördermittel verfügbar sein werden, hängt von der Nachfrage ab. Das Fördervolumen ist auf 800 Millionen Euro begrenzt. Vergeben werden die Mittel nach dem sogenannten Windhund-Verfahren: Wer zuerst kommt, bekommt ein zinsverbilligtes Darlehen. Experten rechnen damit, dass es eine große Nachfrage gibt und die Förderung deshalb nicht lange verfügbar sein wird.
Maximal 100.000 Euro pro Einheit – genaue Konditionen werden erst zum Start veröffentlicht
Und das, obwohl die genauen Konditionen derzeit noch gar nicht bekannt sind. Der Zinssatz für die KfW-Darlehen wird nämlich erst zum Start der Antragsmöglichkeit am 16. Dezember auf den Internetseiten der Bank veröffentlicht. Klar ist schon, dass pro Wohneinheit ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden kann. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35, die Zinsbindungsfrist höchstens 10 Jahre. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis auf 24 Monate verlängert werden.
Zu den KfW-Programmen
Die entsprechende Seite der KfW für die Programme 297 und 298 (Wohngebäude) finden Sie hier im Internet. Die Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude (KfW-Programm 299) finden Sie hier.