Impuls für den Wohnungsbau
Zurück in die Zukunft 1:
Die KfW-55-Förderung soll wieder kommen
06.11.2025
Im April 2022 waren die öffentlichen Förderprogramme für Wohnungsneubauten nach dem Gebäudestandard „Effizienzhaus 55 (EH55)“ beendet worden. Die Begründung lautete damals, dass sich das Effizienzhaus 55, das nur 55 Prozent der Primärenergie eines definierten Referenzgebäudes verbraucht, am Markt bereits als Standard durchgesetzt habe. Seit 2023 ist es verpflichtender Neubaustandard. Eine gesonderte Förderung sei daher nicht mehr notwendig.
Allerdings führte der Förderstopp in Verbindung mit weiteren Faktoren dazu, dass zahlreiche bereits genehmigte Bauvorhaben sich finanziell nicht mehr rechneten und daher nicht verwirklicht wurden. Insofern geht ein Teil des sogenannten Bauüberhangs auf die eingestellte Förderung von EH55-Projekten zurück. Insgesamt gab es Ende vergangenen Jahres 759.000 genehmigte, aber nicht gebaute Wohnungen in Deutschland.

Zahlreiche Bedingungen
Die Bundesregierung hat nun scheinbar vor, zeitlich begrenzt doch wieder Neubauten nach dem EH55-Standard über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsverbilligten Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit zu unterstützen. Voraussetzung ist allerdings eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und dass es sich um ein bereits genehmigtes Vorhaben handelt. Zudem gelten die Kostengrenzen, die für „Bauen im Niedrigpreissegment“ definiert sind.
Die Einhaltung der geforderten Standards muss ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Verankert sind die Regeln mit tagesaktuellen Zinskonditionen im KfW-Kreditprogramm 296.
Start mit begrenztem Budget
Im Haushaltsjahr 2025 sind für KfW-55-Förderungen lediglich 59 Millionen Euro vorgesehen, die aus anderen Programmen oder nicht abgerufenen Mitteln im Haushalt umgeschichtet werden. Wie es in den Folgejahren weitergeht, wird sich erst in den bevorstehenden Haushaltsberatungen des Bundes für das Jahr 2026 zeigen. Zum Vergleich: Im letzten vollständigen Förderjahr 2021 waren die Effizienzhaus-55-Förderprogramme noch mit sechs Milliarden Euro ausgestattet.
Kein Wunder also, dass viele Fachleute die Wirkung der wiederaufgenommenen Förderung als recht begrenzt einschätzen. Das gelte zumindest, solange keine verlässliche Perspektive für die Fortführung in den nächsten Jahren vorhanden sei, heißt es aus vielen Verbänden. „Die Wiederaufnahme der Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein nachhaltiger Kurswechsel“, betont beispielsweise Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).
Langfristige Planungssicherheit gefordert
Die Hebelwirkung einer solchen Förderung könnte nach ihrer Ansicht zum Bau von 51.000 neuen Wohneinheiten, insbesondere in Mehrfamilienhäusern führen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass hierfür eine verlässliche Fortführung des Programms für die nächsten zehn Jahre beschlossen und dafür insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt würden. Noch wichtiger allerdings, das betonen mehrere Verbände, seien stabile und langfristige Rahmenbedingungen. Dazu gehören neben weiteren Förderinstrumenten auch Erleichterungen im Baurecht und bei den Genehmigungsverfahren. Nur dauerhafte Planungssicherheit sorge dafür, dass im Wohnungsneubau die dringend benötigten zusätzlichen Einheiten entstehen.
Bau-Turbo-Gesetze in Kraft
Ein Schritt dahin ist der sogenannte „Bau-Turbo“, der zum 30. Oktober in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich um ein Bündel an Gesetzesänderungen, das Kommunen unter anderem ermöglicht, vom bestehenden Bauplanungsrecht abzuweichen, um schnell neuen Wohnraum zu schaffen. Es können damit leichter Bauvorhaben genehmigt werden, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist oder von einem gültigen Bebauungsplan abgewichen wird. Diese Regelung im Baugesetzbuch ist allerdings vorerst bis zum Jahr 2030 befristet.
Vereinfacht wird auch die Nachverdichtung in Form von Aufstockungen oder Bauen in zweiter Reihe. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt im Netz umfangreiche Informationen zum Bau-Turbo bereit, sortiert nach Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen.