Wohnungsbau-Turbo

Endlich volle Kraft voraus?

16.07.2025

Ein Turbo sorgt ja bekanntlich dafür, dass ein Motor mehr Luft bekommt und dadurch mehr Leistung aus den vorhandenen Ressourcen gewinnt. So gesehen ist die vielzitierte Metapher vom Wohnungsbau-Turbo durchaus unter mehreren Aspekten treffend. Kommunen, Planer und Bauherren fühlen sich seit langem eingeschnürt in einem starren Korsett von Regeln, Vorschriften und überlangen Genehmigungsverfahren. Dabei wäre zusätzliche Leistung in Form von neuem Wohnraum dringend notwendig – und nach Überzeugung vieler Beteiligter auch mit den vorhandenen Ressourcen zu schaffen.

Den Turbo zünden will nun die neue Bundesregierung mit einem Paket an Gesetzes­änderungen, einem Kurswechsel in der Förderpolitik und neuen Prioritäten­setzungen. Im Zentrum des Wohnungsbau-Turbos steht der neue Paragraph 246e im Baugesetzbuch. Er soll Kommunen ermöglichen, zusätzliche Wohnungen zu genehmigen, ohne dafür ein neues Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen. Das soll vorerst bis Ende 2030 gelten.

Turbo

Kommunen haben das letzte Wort

Vereinfacht werden sollen darüber hinaus Nachverdichtungen sowie Wohnungsneubauten in Gebieten, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Voraussetzung dafür ist, dass eine über­schlägige Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen ergibt. Von den geltenden Vorschriften abgewichen werden kann außerdem nur, wenn es für eine Be­schleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden. Das letzte Wort, ob und wie der Wohnbau-Turbo genutzt wird, haben die Gemeinden und ihre Organe vor Ort.

Neue finanzielle Anreize

Zusätzlich kündigt die Regierung steuerliche und finanzielle Anreize für Investitionen in Neubau und Sanierung an. So soll ein Investitionsfonds für kommunale Wohnungs­bau­unternehmen aufgelegt werden. Erben sollen die energetische Sanierung geerbter Immobilien steuerlich absetzen können. Und vorübergehend möchte die Bundesregierung auch Neubauten nach dem EH 55-Standard wieder in die KfW-Förder­programme aufnehmen. Damit will Bundesbauministerin Verena Hubertz auch den sogenannten Bauüberhang aktivieren und mehr als 300.000 genehmigte, aber noch nicht im Bau befindliche Wohnungen durch zusätzliche Fördermöglichkeiten aufs Gleis setzen.


Vielfalt statt Ausschließeritis

Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie betont, dass nur eine Kombination vieler Wege den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht werden könne. Den Neubau von Einfamilienhäusern aus der Förderung auszuschließen, wie dies beispielsweise von „Architects for Future“ gefordert wird, sei der falsche Weg. „Der entscheidende Faktor sind langlebige, regionale Materialien“, so der Bundesverband. Technologie- und Baustoffoffenheit stellten keinen Widerspruch zu Nachhaltigkeit dar, sondern die Voraussetzung für passgenaue Lösungen vor Ort. Dazu zählten die energetische Sanierung ebenso wie intelligenter Umbau, kluge Nachverdichtung und auch der ressourceneffiziente Neubau.

Digital und innovativ

Vorantreiben möchte die Regierung auch die Digitalisierung auf dem Bau und dafür das Building Information Modelling (BIM) als Instrument für einen effizienten Ressourcen- und Personaleinsatz ausbauen. In weiteren Schritten sollen Baustandards reduziert und serielles Bauen gezielt gefördert werden. Innovative Verfahren und Bauweisen sollen erleichtert werden, indem es nicht mehr automatisch als Mangel gewertet wird, wenn von den sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ abgewichen wird.

Keine privaten Tabuzonen mehr

Bundesbauministerin Verena Hubertz fordert: „Wir müssen alles in die Waagschale werfen.“ Die Haltung mancher Bürger, den eigenen Hinterhof zur Tabuzone für Nachverdichtung zu erklären, könne man sich nicht mehr leisten, findet sie – ebenso wenig wie einen Vorrang für Eigeninteressen, mit denen beispielsweise Dachgeschoss-Aufstockungen in der Nachbarschaft blockiert werden.

Allerdings handelt es sich bei den vorgelegten Plänen für den Wohnbau-Turbo bislang lediglich um Gesetzentwürfe des Kabinetts. Es liegt nun an Bundestag und Bundesrat, dass daraus schnell Gesetze entstehen, die tatsächlich durchgreifende Wirkungen entfalten.

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