Obergrenzen für Platz und Kosten
Erleichterung für Bauherren und Planer bei der Stellplatzpflicht
10.04.2025Leitplanken für die Kommunen
Die Pflicht, zu jeder neu gebauten Wohneinheit auch eine festgelegte Anzahl von Autostellplätzen anzulegen, verteuert die Bauvorhaben um rund zehn Prozent. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor einiger Zeit in einer Studie ermittelt. Dabei werde in den entsprechenden Satzungen häufig nicht der tatsächliche Bedarf berücksichtigt, der sich je nach Lage und Nutzung eines Objekts teils deutlich unterscheide, so das IW.
Keine gesetzliche Verpflichtung mehr
In Bayern entfällt zum 1. Oktober nun jegliche gesetzliche Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen. Die Neuerung ist als Teil des sogenannten Modernisierungsgesetzes in der Landesbauordnung (BayBO) festgelegt. Das bedeutet nicht, dass Bauherren künftig überhaupt keine Stellplätze mehr nachweisen müssen. Auch künftig werden die Kommunen in Satzungen regeln können, wie viele Stellplätze bei Neubauten errichtet werden müssen. Allerdings hat das Land nun verbindliche Obergrenzen festgelegt. Keine Gemeinde darf Vorschriften erlassen, die darüber hinausgehen. Alte Satzungen, die eine höhere Stellplatzzahl fordern, werden zum 1. Oktober ungültig.
Weniger Vorschriften zulässig
Werden solche bestehenden Satzungen nicht bis zum Stichtag durch gesetzeskonforme Regelungen ersetzt oder existiert in einer Gemeinde überhaupt keine Stellplatzsatzung, dann entfällt für Bauherren die Verpflichtung, überhaupt Stellplätze nachzuweisen. Generell nicht mehr zulässig sind Vorgaben zur Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung von Stellplätzen. Außerdem dürfen keine zusätzlichen Stellplätze mehr gefordert werden, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut werden.
Weniger Parkplätze für Sozialwohnungen
Im geförderten Wohnungsbau müssen künftig höchsten 0,5 Stellplätze pro Wohnung geschaffen werden. Das soll nach dem Willen der Staatsregierung sozialen Wohnungsbau günstiger machen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass Bewohner in solchen Wohnungen über weniger Autos verfügen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Ansonsten gilt eine Obergrenze von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit. In kommunalen Stellplatzsatzungen ist eine Abweichung von dieser Vorgabe nur nach unten möglich.
Vorbehalte bei Gemeinden
Kritik kommt vom Bayerischen Gemeindetag. Die gesetzlich angeordnete Aufhebung Hunderter von Bestandssatzungen sorge für Chaos in den Kommunen. In Gemeinden, die bisher ohne Stellplatzsatzung ausgekommen seien, müsse eine solche neu eingeführt werden. Das widerspreche dem Ziel der Entbürokratisierung und könne im Ergebnis dazu führen, dass vermehrt öffentlicher Straßenraum als Parkplatz genutzt werde. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hingegen begrüßt die Neuregelung in der Bauordnung. Überflüssige Vorschriften führten zu höheren Kosten, die letztlich über höhere Mieten finanziert werden müssten, so der Verband.