Top 9: Was sich 2023 für die Baubranche ändert

Neues Jahr, neue Regelungen: was sich zu wissen lohnt

Im Bereich Bauen, Sanieren und Wohnen brachte der Jahreswechsel allerhand Veränderungen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

1. Einiges in Bewegung bei den Förderungen

Für Holz- und Pelletheizungen hat das BEG die Bedingungen verschlechtert, da lohnt es sich nun vielleicht, statt einer Förderung den Steuerbonus zu nutzen. Die Förderung von Wärmepumpen bleibt zwar stabil, sortiert aber stärker aus: Geld gibt es nur dann, wenn die Wärmepumpen in dafür geeigneten Gebäuden betrieben wird (Mindesteffizienz wird mit der Jahresarbeitszahl nachgewiesen, sie muss bei mindestens 2,7 liegen). Gute Nachrichten für Heimwerker: Sie können nun Förderung für die Materialkosten ihrer Eigenleistungen erhalten. Mit Gas betriebene Heizungen werden ab 2023 nicht mehr gefördert und auch nicht für einen Steuerbonus berücksichtigt. Wer Heizsysteme einbaut, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, und wer seine Gebäudehülle saniert, kann Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent nutzen. Bei den Steuerermäßigungen werden Holz- und Pelletheizungen auch ohne Solarthermie oder Wärmepumpe gefördert.

2. Verbesserungen im Bereich Photovoltaik

Wer eine Photovoltaik-Anlage hat, wird 2023 mehrere Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen erleben. Ein wichtiger Punkt: Man braucht nun keinen Erzeugungszähler mehr, um die erzeugte Strommenge zu ermitteln. Allein diese Änderung macht die eigene Stromerzeugung attraktiver und die Anlage deutlich günstiger. Hinzu kommt: Die EEG-Umlage fällt 2023 endgültig weg.
3. Alte Heizkessel müssen jetzt raus

Für bestimmte Heizkessel ist jetzt Schluss: Betroffen sind Kessel, die mindestens 30 Jahre alt sind. Wer 1993 oder früher einen Konstanttemperaturkessel bekommen hat, der mit Öl und Gas betrieben wird, muss diesen im Lauf des Jahres 2023 ersetzen.

4. Unterstützung bei den Energiekosten

Alle warten auf die Preisbremsen. Ab März sollen diese greifen und dann auch rückwirkend für Januar und Februar angewandt werden – zumindest bei den Gas- und Stromkosten. Vorerst keine Erleichterung gibt es für Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen.

5. Neue Strukturen für den CO2-Preis

Wer CO2 verursacht, weil er fossile Energieträger wie Öl oder Gas nutzt, muss seit 2021 eine Abgabe zahlen, die CO2-Abgabe. Das gilt auch für alle Privat-Haushalte, die mit Öl oder Gas heizen. Eigentlich war vorgesehen, die Abgabe 2023 zu erhöhen. Das kommt nun erst mal nicht, stattdessen wird die Abgabe für 2023 neu geregelt: Seit Jahreswechsel müssen sich Mieter und Vermieter die Kosten nach einem Stufenmodell teilen. Vermieter bezahlen umso mehr, je weniger klimafreundlich ihre Immobilie ist. Eine weitere Neuerung: Ab sofort wird die Abgabe auch für Fernwärme fällig, allerdings nach einem eigenen Schlüssel.

6. Frist für Grundsteuererklärung endet im Januar – eigentlich

Alle, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen, sind derzeit aufgefordert, eine Grundsteuererklärung zu machen. Und die sollte offiziell bis Ende Januar 2023 abgegeben sein. Allerdings wurden bislang nur etwa 50 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingereicht – deswegen diskutiert man gerade eine Fristverlängerung.
 
7. Endgültig Schluss für Glühlampen und Leuchtstofflampen

Stichtag ist der 1. September 2023: Ab dann die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das gilt beispielsweise für Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und die berüchtigten stromfressenden R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Weil Leuchtstofflampen auch Quecksilber enthalten, gelten sie als besondere Gefahr für die Umwelt.

8. Deutlich mehr Menschen haben Anspruch auf Wohngeld

Wohngeld gibt es künftig für viel mehr Menschen: Bisher hatten 600.000 Haushalte einen Anspruch darauf. Nun kommen bis zu 1,4 Millionen Haushalte hinzu. Was viele nicht wissen: auch wer Eigentümerin oder Eigentümer ist, kann Hilfe bekommen, wenn die finanzielle Belastung zu hoch wird. Dann beantragt man den sogenannten Lastenzuschuss bei der zuständigen Behörde.

9. Verbraucher-Hilfen in der Energiekrise

Mittlerweile gibt es eine große Anzahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für all jene, denen die hohen Energiekosten zu schaffen machen. Auch die Verbraucherzentralen stehen parat. Ihre Angebote findet man online. Sie vertreten Verbraucherinteressen sogar vor Gericht.
 
Datum: 02.02.2023
 
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