Richtig rechnen mit dem EH55-Standard

Tipp aus der Bauberatung, heute von Robert Hummel
Mindestwärmeschutz häufig ausreichend

EH55 ist der neue Primärenergiestandard für Neubauten. Ausgehend von den Werten für das definierte Referenzgebäude dürfen neue Wohngebäude lediglich noch 55 Prozent an Primärenergie verbrauchen. Daraus ergeben sich für Planer, Architekten und Ingenieure vor allem in der Nachweisführung zur Anlagentechnik Veränderungen. Beim baulichen Wärmeschutz an sich bringt die Gesetzesnovelle hingegen keine neuen Vorgaben. Häufig genügt sogar die Vergleichsanforderung des Referenzgebäudes, um die Anforderungen zu erfüllen.

Die bisherigen Berechnungsgrundlagen- und -verfahren bleiben sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude noch bis 31.12.2023 gleich. Beispielsweise neu geregelt wurde der vereinfachte Nachweis über das Modellgebäudeverfahren, die Primärenergiefaktoren für Biogas sowie Gemische mit Biogas, die Anrechnung von Strom aus gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sowie zusätzliche Befreiungen für Flüchtlingsunterkünfte.

Leitfaden für Wohngebäude aktualisiert

Die Fachgruppe Hintermauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V. hat die zentralen Neuerungen, die sich aus der Novellierung des GEG ergeben, übersichtlich im „Leitfaden für Wohngebäude“ dargestellt. Der schon länger verfügbare Leitfaden wurde soeben neu aufgelegt und beinhaltet alles, was Planer benötigen, um sich kompakt und verlässlich mit den neuen Vorgaben des GEG vertraut zu machen.

So zeigt die Broschüre zum Beispiel auch, wie Strom aus Photovoltaik-Anlagen herangezogen werden kann, um die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erfüllen. Tipps gibt es ferner zur richtigen Software, mit der die nötigen Nachweise schnell und zuverlässig geführt werden können.

Die Broschüre kann auf der Schlagmann-Website heruntergeladen werden. Dort gibt es außerdem zahlreiche weitere hilfreiche Downloads für Bau-Praktiker.

 
Datum: 07.08.2023
 
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