Klare Linien fürs Energiesparen
Das erklärte Ziel steht gleich in der Überschrift: „Energiesparen für mehr Unabhängigkeit“ heißt das Papier, das vom Bundeswirtschaftsministerium Mitte Mai vorgelegt wurde. Es zeigt klare Linien, wie die Berliner Ampel-Koalition und Robert Habeck als grüner Minister für Wirtschaft und Klimaschutz das Energiesparen in Deutschland jetzt schnell und wirkungsvoll voranbringen wollen.
Die richtigen Förderungen und Anreize sollen dabei helfen. Zugleich will man Förderungen abschaffen, die nun als „Fehlanreize“ gewertet werden, wie die Förderung für Gasheizungen oder den BEG-Effizienzhausstandard 55. Künftig sollen Steuergelder gezielter dort eingesetzt werden, wo sie für Klimaschutz am meisten bewirken können. Zugleich hat das Ministerium geltende Standards, Regeln und Rahmenbedingungen durchleuchtet und auf den Prüfstand gestellt – und dabei einige Potenziale entdeckt, die nun nachgebessert werden sollen. Auch hier mit dem Ziel, politische Leitplanken so zu setzen, dass es am effizientesten ist fürs Energiesparen, fürs Klima und die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Ein Fokus liegt auf energetisch besonders schlechten Altbauten – denn dort kann man besonders viel Energie und Treibhausgase sparen. Hierfür wird es in Zukunft besonders viel Förderung geben. Bei Neubauten wird der Klimaschutz zum entscheidenden Thema: Alle Förderprogramme werden hieran ausgerichtet und optimiert.
Das erklärte Ziel steht gleich in der Überschrift: „Energiesparen für mehr Unabhängigkeit“ heißt das Papier, das vom Bundeswirtschaftsministerium Mitte Mai vorgelegt wurde. Es zeigt klare Linien, wie die Berliner Ampel-Koalition und Robert Habeck als grüner Minister für Wirtschaft und Klimaschutz das Energiesparen in Deutschland jetzt schnell und wirkungsvoll voranbringen wollen.
Die richtigen Förderungen und Anreize sollen dabei helfen. Zugleich will man Förderungen abschaffen, die nun als „Fehlanreize“ gewertet werden, wie die Förderung für Gasheizungen oder den BEG-Effizienzhausstandard 55. Künftig sollen Steuergelder gezielter dort eingesetzt werden, wo sie für Klimaschutz am meisten bewirken können. Zugleich hat das Ministerium geltende Standards, Regeln und Rahmenbedingungen durchleuchtet und auf den Prüfstand gestellt – und dabei einige Potenziale entdeckt, die nun nachgebessert werden sollen. Auch hier mit dem Ziel, politische Leitplanken so zu setzen, dass es am effizientesten ist fürs Energiesparen, fürs Klima und die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Ein Fokus liegt auf energetisch besonders schlechten Altbauten – denn dort kann man besonders viel Energie und Treibhausgase sparen. Hierfür wird es in Zukunft besonders viel Förderung geben. Bei Neubauten wird der Klimaschutz zum entscheidenden Thema: Alle Förderprogramme werden hieran ausgerichtet und optimiert.
13 verschiedene Ansatzpunkte werden in dem Papier konkret benannt
Das Ministerium wendet sich ganz explizit an alle – das Thema betreffe ja auch alle, so der Tenor: Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Industrie und Mittelstand.
Hier die zentralen Aussagen und Änderungen:
1. Keine Förderung mehr für Erdgasheizungen
Um dies umzusetzen, wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Es wird stattdessen verstärkte Anreize geben für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare sowie niedrigschwellige Angebote beispielsweise für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Eine spezielle Förderung wird es für Wärmepumpen geben, die fossile Heizungen ersetzen. Fürs Handwerk soll es Anreize geben, damit die Betriebe ihre knappen Ressourcen zielgerichtet für Heizungssanierungen einsetzen.
2. Keine Förderung mehr für den BEG-Effizienzhausstandard 55
Denn dieser gilt inzwischen nicht mehr als förderungswürdige Verbesserung, sondern als Standard. Die Förderung soll so verlagert werden, dass sie bessere Klimaschutz-Effekte unterstützt. Für Neubauten soll daher ab 2023 der gesetzliche Mindesteffizienzstandard auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben werden, ab 2025 auf die Effizienzklasse EH 40.
Das Ministerium wendet sich ganz explizit an alle – das Thema betreffe ja auch alle, so der Tenor: Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Industrie und Mittelstand.
Hier die zentralen Aussagen und Änderungen:
1. Keine Förderung mehr für Erdgasheizungen
Um dies umzusetzen, wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Es wird stattdessen verstärkte Anreize geben für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare sowie niedrigschwellige Angebote beispielsweise für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Eine spezielle Förderung wird es für Wärmepumpen geben, die fossile Heizungen ersetzen. Fürs Handwerk soll es Anreize geben, damit die Betriebe ihre knappen Ressourcen zielgerichtet für Heizungssanierungen einsetzen.
2. Keine Förderung mehr für den BEG-Effizienzhausstandard 55
Denn dieser gilt inzwischen nicht mehr als förderungswürdige Verbesserung, sondern als Standard. Die Förderung soll so verlagert werden, dass sie bessere Klimaschutz-Effekte unterstützt. Für Neubauten soll daher ab 2023 der gesetzliche Mindesteffizienzstandard auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben werden, ab 2025 auf die Effizienzklasse EH 40.
3. Ab 2024 soll jede neu eingebaute oder ausgetauschte Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen
Das soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regeln, eine entsprechende Novelle ist fürs zweite Halbjahr 2022 angekündigt.
4. Solar-Dächer sollen Standard werden
Auch dies soll das GEG über die Novelle im zweiten Halbjahr 2022 regeln.
5. Neuer Förder-Schwerpunkt sind Sanierungen von Altbauten
Speziell energetisch schlechte Gebäude sollen profitieren. Alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sollen schnellstmöglich getauscht werden. Hierzu wird wiederum die BEG-Reform die Details regeln.
6. Vermieterinnen und Vermieter werden zu energetischen Sanierungen motiviert
Der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl soll neu aufgeteilt werden zwischen den Vermietenden und den Mietenden – mit einem Stufenmodell, wonach die Vermieter einen umso höheren Anteil bezahlen müssen, je schlechter die Energiebilanz ihrer Immobilie ist. Hierzu ist aktuell ein Gesetz in Vorbereitung.
Das soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regeln, eine entsprechende Novelle ist fürs zweite Halbjahr 2022 angekündigt.
4. Solar-Dächer sollen Standard werden
Auch dies soll das GEG über die Novelle im zweiten Halbjahr 2022 regeln.
5. Neuer Förder-Schwerpunkt sind Sanierungen von Altbauten
Speziell energetisch schlechte Gebäude sollen profitieren. Alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sollen schnellstmöglich getauscht werden. Hierzu wird wiederum die BEG-Reform die Details regeln.
6. Vermieterinnen und Vermieter werden zu energetischen Sanierungen motiviert
Der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl soll neu aufgeteilt werden zwischen den Vermietenden und den Mietenden – mit einem Stufenmodell, wonach die Vermieter einen umso höheren Anteil bezahlen müssen, je schlechter die Energiebilanz ihrer Immobilie ist. Hierzu ist aktuell ein Gesetz in Vorbereitung.
7. Industrie, Gewerbe und Handel sollen schneller auf Erneuerbare umsteigen
Deshalb soll das bestehende Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) noch 2022 erneuert werden, um einen Wechsel der Energieträger zu pushen. Auch die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie wird gezielt beschleunigt durch Förderungen, Regel-Änderungen und neue Klimaschutzverträge.
8. Wärmeversorgungsnetze sollen möglichst schnell auf Erneuerbare umgestellt werden
Kommunen und Stadtwerke sollen für ihre Projekte hierzu auch finanziellen Rückenwind bekommen: über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Sie soll noch dieses Jahr starten, sobald die EU-Genehmigung vorliegt.
9. Außerdem soll es möglichst bald eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung geben
Eckpunkte sind in Arbeit, noch im Sommer 2022 soll es konkret werden.
10. Jetzt im Juni soll eine Energiespar-Kampagne starten
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Gewerbetreibende. Sie alle sollen beraten und mit praxisnahen Tipps ermutigt werden, ihren eigenen Energieverbrauch zu senken.
Das komplette Papier von Minister Habeck als PDF.
Deshalb soll das bestehende Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) noch 2022 erneuert werden, um einen Wechsel der Energieträger zu pushen. Auch die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie wird gezielt beschleunigt durch Förderungen, Regel-Änderungen und neue Klimaschutzverträge.
8. Wärmeversorgungsnetze sollen möglichst schnell auf Erneuerbare umgestellt werden
Kommunen und Stadtwerke sollen für ihre Projekte hierzu auch finanziellen Rückenwind bekommen: über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Sie soll noch dieses Jahr starten, sobald die EU-Genehmigung vorliegt.
9. Außerdem soll es möglichst bald eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung geben
Eckpunkte sind in Arbeit, noch im Sommer 2022 soll es konkret werden.
10. Jetzt im Juni soll eine Energiespar-Kampagne starten
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Gewerbetreibende. Sie alle sollen beraten und mit praxisnahen Tipps ermutigt werden, ihren eigenen Energieverbrauch zu senken.
Das komplette Papier von Minister Habeck als PDF.

Datum: 21.06.2022