Die besten Insider-Tipps von Schlagmann

Tipp aus der Bauberatung, heute von Bernd Thalmayer
Das neue Neubauprogramm und anderes nützliches Wissen

Worst Performing Building, WPB, schon gehört? Und Klimafreundlicher Neubau, kurz KFN? Die neuen Abkürzungen werden in der Baubranche jetzt wichtig. Zusammen mit vielen weiteren Neuerungen in der Landschaft der Gesetze, Vorschriften und Regelungen. Ganz oft geht es dabei um Förderungen, mit denen die Politik Anreize dafür schaffen will, dass der Sektor Bau möglichst bald die Klimaziele erfüllt. Und zugleich alles dafür tut, den eklatanten Wohnungsmangel in Deutschland zu lindern.

Was ist neu beim Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG?

Das GEG gibt es erst seit 2020, und trotzdem liegt es mittlerweile schon in der dritten Fassung vor. Wichtigste Neuerung ist die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau. Strom aus erneuerbaren Energien kann neuerdings auch dann angerechnet werden, wenn er vollständig eingespeist wird – die bisherige GEG-Anforderung an Eigenverbrauch entfiel. Manches hat sich wiederum nicht geändert, obwohl man damit gerechnet hatte: Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz hat das GEG 2023 dann doch nicht verschärft.

Besonders wichtig ist es bei so vielen Änderungen, die Stichtage im Blick zu behalten. Für Bauanträge beispielsweise war der Stichtag der 31. Dezember 2022 – bis zu diesem Tag wurde das GEG 2020 angewandt, für alle Anträge seither gilt das GEG 2023. Bei der Bilanzierung wiederum wird das bisherige Berechnungs-Verfahren noch bis Ende 2023 gelten, da muss zum 1. Januar 2024 dann umgedacht werden.
Was ist neu bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG?

Im BEG-System ist ein Programm hinzugekommen: BEG Klimafreundlicher Neubau, kurz KFN. Es ist am 1. März in Kraft getreten, soll bis 2030 gelten und wird für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude angewandt. Dieses Programm ist nun als einziges auch dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugeordnet worden – die früheren Programme, bei denen es um Sanierungen oder Einzelmaßnahmen wie Heizungen ging, hängen allesamt am Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für die neue Richtlinie KFN gibt es ein Fördervolumen von etwa 750 Millionen Euro im Jahr. Der Fokus liegt auf anderen Punkten als bei bisherigen Programmen: Es geht um die Reduzierung der Treibhausgase im kompletten Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs im Betrieb des Gebäudes, der Einsatz erneuerbarer Energien soll erhöht werden, und man will die Prinzipien nachhaltigen Bauens so weit wie möglich durchsetzen. Die KfW hat einige passende Förderprogramme: für private Selbstnutzer, für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Ein Förderprogramm richtet sich speziell an Gebäude, die laut Energieausweis in die Kategorie H fallen – sie werden Worst Performing Building genannt, WPB. Wer so ein Gebäude saniert und zum Effizienzhaus macht, erhält einen Extra-Zuschuss von 10 Prozent.

Viele weitere nützliche Infos, auch zu Nachhaltigkeits-Zertifizierungen, ihren Standards und Abläufen, gibt es im Video des Webinars über GEG, BEG und KfW, zu finden auf unserer Website in der Mediathek.

 
Datum: 28.03.2023
 
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