Damit Investieren attraktiver wird: mehr Steuervorteile
Neue Mietwohnungen werden dringend gebraucht. Der Bund will das Investieren nun steuerlich deutlich attraktiver machen. Bisher waren es zwei Prozent steuerliche Abschreibung. Künftig setzt die Politik die AfA, also Absetzung für Abnutzung (AfA), höher an: 50 Prozent mehr, also drei Prozent, sollen alle geltend machen können, die ihr Geld in neue Mietwohnungen stecken.
Ein Vorteil, der nun sogar noch früher kommt als angekündigt. Nicht erst zum 1. Januar 2024, sondern bereits zum 1. Juli 2023 will die Bundesregierung hierfür die Weichen stellen. Während die lineare Abschreibung auf diese Weise gestärkt wird, soll die individuelle Abschreibung anhand der Nutzungsdauer bald abgeschafft werden.
Die neue Lösung kommt nicht überraschend. Drei statt zwei Prozent AfA hatte die Ampel-Koalition schon per Koalitionsvertrag angekündigt. So will sie denjenigen den Rücken stärken und Anreize schaffen, die in (dringend nötige) neue Mietwohnungen investieren. Nun kommt die Umsetzung sogar beschleunigt.
Neue Mietwohnungen werden dringend gebraucht. Der Bund will das Investieren nun steuerlich deutlich attraktiver machen. Bisher waren es zwei Prozent steuerliche Abschreibung. Künftig setzt die Politik die AfA, also Absetzung für Abnutzung (AfA), höher an: 50 Prozent mehr, also drei Prozent, sollen alle geltend machen können, die ihr Geld in neue Mietwohnungen stecken.
Ein Vorteil, der nun sogar noch früher kommt als angekündigt. Nicht erst zum 1. Januar 2024, sondern bereits zum 1. Juli 2023 will die Bundesregierung hierfür die Weichen stellen. Während die lineare Abschreibung auf diese Weise gestärkt wird, soll die individuelle Abschreibung anhand der Nutzungsdauer bald abgeschafft werden.
Die neue Lösung kommt nicht überraschend. Drei statt zwei Prozent AfA hatte die Ampel-Koalition schon per Koalitionsvertrag angekündigt. So will sie denjenigen den Rücken stärken und Anreize schaffen, die in (dringend nötige) neue Mietwohnungen investieren. Nun kommt die Umsetzung sogar beschleunigt.
Was ändert sich konkret?
Die Abschreibungsdauer sinkt von 50 auf 33 Jahre, sobald die neue Regelung greift. Auch die Stichtage zeichnen sich bereits ab, ebenso die Lösungen für eine Übergangszeit: Wenn Gebäude bis 2023 fertiggestellt werden, soll dort wohl noch die Abschreibung von zwei Prozent gelten. Bei Fertigstellung bis 2024 sind 2,5 Prozent im Gespräch.
Bisher gab es parallel die Möglichkeit, statt der Pauschale eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend zu machen – worüber immer wieder Gerichte entscheiden mussten. Diese Variante soll mit der Neuregelung abgeschafft werden, einfach um den Bürokratie-Aufwand zu senken und mehr Rechtssicherheit herzustellen. Der neue pauschalierte Ansatz gilt als ebenso einfach und klar wie auch als sehr rechtssicher.
Die Abschreibungsdauer sinkt von 50 auf 33 Jahre, sobald die neue Regelung greift. Auch die Stichtage zeichnen sich bereits ab, ebenso die Lösungen für eine Übergangszeit: Wenn Gebäude bis 2023 fertiggestellt werden, soll dort wohl noch die Abschreibung von zwei Prozent gelten. Bei Fertigstellung bis 2024 sind 2,5 Prozent im Gespräch.
Bisher gab es parallel die Möglichkeit, statt der Pauschale eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend zu machen – worüber immer wieder Gerichte entscheiden mussten. Diese Variante soll mit der Neuregelung abgeschafft werden, einfach um den Bürokratie-Aufwand zu senken und mehr Rechtssicherheit herzustellen. Der neue pauschalierte Ansatz gilt als ebenso einfach und klar wie auch als sehr rechtssicher.

Datum: 22.11.2022