Tipp aus der Bauberatung, heute von Dominik Bock
Mahnschreiben setzt Novelle in GangEin Mahnschreiben der Europäischen Union aus dem Sommer 2021 hat die Überarbeitung der deutschen Baustellenverordnung (BaustellV) in Gang gesetzt. Die bisherigen Regelungen zum Arbeitsschutz entsprächen nicht der maßgeblichen Europäischen Richtlinie, bemängelte die EU-Kommission. Im Jahr 1998 wurde in Deutschland die BaustellV eingeführt, um Unfallrisiken zu reduzieren und einen sicheren Bauablauf zu gewährleisten. Weil die damals formulierten Vorgaben inzwischen nicht mehr die aktuellen Vorgaben der EU erfüllten, musste die Bundesregierung jetzt nachbessern.
Drei Neuerungen bringt die Novelle mit sich:
1. Als „besonders gefährliche Arbeit“ gilt nun jede Baustellen-Tätigkeit mit Massivbauelementen, die mit Hilfe von „kraftbetriebenen Arbeitsmitteln gehoben und versetzt werden“. Die bisher gültige Untergrenze von 10 Tonnen Einzelgewicht für solche Elemente für die Einstufung als besonders gefährliche Arbeit ist damit hinfällig.
2. Neu ist auch, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zukünftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beraten wird. Der ASTA hat 15 Mitglieder, je drei entsandt von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Landesbehörden, gesetzlicher Unfallversicherung und Sachverständigen. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
3. Außerdem gilt eine neue Unterrichtungs- oder Informationspflicht des Bauherrn für Baustellen, auf denen alle Beschäftigten für denselben Arbeitgeber tätig sind. Bei längerer Dauer der Arbeiten, oder wenn diese besonders gefährlich sind, muss der Bauherr den Arbeitgeber der Beschäftigten über alle Sachverhalte auf dem Baugelände unterrichten, die für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf einer Baustelle mit mehreren verschiedenen Auftraggebern relevant wären. Insbesondere diese letztgenannte Neuerung begrüßt die BG BAU. Damit könnten Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten besser planen, meint Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Datum: 27.04.2023