2023 gibt es mehr Geld

Neue Anreize und Boni fürs Sanieren

Damit möglichst viele Menschen in Deutschland sich für eine Sanierung entscheiden, gibt es seit Anfang 2023 mehr Geld vom Staat. Dafür sorgt die BEG, die Bundes­förderung für effiziente Gebäude, mit neuen Regelungen und Fördertöpfen. Das Ziel ist tatsächlich, so viel Fördergelder wie möglich einzusetzen, um Rückenwind für die Sanierungen von Bestandsgebäuden zu schaffen. 13 Milliarden Euro stehen für 2023 bereit, um Anreize im Markt zu setzen.

Denn es bleibt beim erklärten politischen Ziel: Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein. Die aktuellen Schritte dorthin: Der Zugang zu den BEG-Förderungen wird gezielt ein weiteres Mal erleichtert. Mit weiteren Förderboni sollen nochmal Anreize für Sanierungen geschaffen werden. Zugleich sollen die Programme künftig noch effizienter werden, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen zu können.

Was hat sich konkret geändert?

1) Es gibt neue Boni fürs Sanieren.
Beispielsweise wurde ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Unter serieller Sanierung versteht man eine innovative Methode, mit der umfassende energetische Sanierungen von Gebäudehülle und Gebäudetechnik vereinfacht werden soll. Die Förderung gibt es für vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente. Die bringen mehrere Vorteile mit: Der handwerkliche Aufwand vor Ort sinkt ebenso wie die Kosten.
2) Es gibt höhere Boni fürs Sanieren.
Damit die bislang schlimmsten Gebäude möglichst bald saniert werden, erhöht man den Anreiz dafür: Der „Worst Performing Buildings Bonus“, der im Herbst 2022 eingeführt wurde, wird nun noch einmal erhöht von 5 auf 10 Prozentpunkte. Und er gilt für mehr Projekte als zuvor: Bislang musste durch die Sanierung der EH/EG 40- oder der EH/EG 55-Standard erreicht werden, um die Förderkriterien zu erfüllen. Nun greift das Programm auch bei EH/EG 70 EE-Standard.

3) Neues auch für die Neubauförderung.
Neubauförderung ist ein neues, viertes Teilprogramm der BEG. Es wurde aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert. Die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ wird ab März 2023 gelten, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Seit einigen Tagen liegt sie vor. Laut der Richtlinie bekommen nachhaltige Neubauten höhere Förderungen, wenn sie auch ein Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude vorweisen (QNG, also QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM): Mit QNG sind bis zu 150.000 Euro Kosten förderfähig (ohne: 100.000). Bis zu diesem Höchstbetrag kann man einen Kredit bekommen, bei dem als Förderung eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln gezahlt wird. Bis 1. März gelten noch die bestehenden BEG-Regelungen, ein nahtloser Übergang der Neubauförderung soll gewährleistet werden.

4) Förderung für hochwertige Heizungsanlagen.
Technisch achtet der Gesetzgeber nun auf mehr Details: Geld für Heizungsanlagen fließt nur, wenn diese hochwertig sind. Beispielsweise werden nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
 
Datum: 02.02.2023
 
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